AGG – Welche Fragen sind für Personaler nicht erlaubt?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert, dass der gesamte Bewerbungsprozess diskriminierungsfrei zu sein hat.
Ein Personaler darf daher nur nach Informationen fragen, die in einem Zusammenhang zum Job stehen oder an denen er ein berechtigtes Interesse hat.

Nach dem AGG sind folgende Fragen unzulässig:

In einigen Fällen können Personaler jedoch ein berechtigtes Interesse haben. So dürfen konfessionsgebundene Arbeitgeber nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft fragen, sofern diese für die spätere Tätigkeit von Bedeutung ist (zum Beispiel bei einer Stelle mit einem Verkündungsauftrag wie Pastor oder Pastorin).
Wichtig: Der Hinweis in Stellenanzeigen, dass ausdrücklich Bewerbungen von Frauen oder Schwerbehinderten erwünscht sind, stellt keine Diskriminierung dar. Denn damit wird nach § 5 AGG das Ziel verfolgt, unterrepräsentierte Gruppen in einem bestimmten Gebiet zu fördern. Meist geht es dabei um Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst.

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